Neumühlequai 42
8006 Zürich
Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen für ausländische Personen
Neue Stellenmeldepflicht
ab 1. Juli 2018
Datum & Uhrzeit
Freitag, 5. April 2019
13:30 bis 17:00 Uhr
Referenten
Orlando Rabaglio
lic. iur. Rechtsanwalt
dipl. Steuerexperte
rabaglio schär ag, Zürich
Andreas Luchsinger
Stv. Abteilungsleiter Arbeitsbewilligung
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Zürich
Seminar-Gebühr
CHF 340,00 inkl. MWST, Seminardokumentation, Pausenerfrischung und mit kleinem Verwöhnbuffet
Unsere Fachseminare von EXPERTsuisse sowie von TREUHAND SUISSE als Weiterbildung anerkannt.
Seminarübersicht
Die Mobilität im Arbeitsmarkt nimmt weiter zu und die Schweizer Wirtschaft wird auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Das Schweizer Bewilligungsverfahren ist komplexen gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Am 1. Juli 2018 trat zudem die Stellenmeldepflicht aufgrund der Umsetzung der Einwanderungsinitiative in Kraft.
In Bezug auf die Bewilligungsverfahren und -praxis gilt es die verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen für Staatsangehörige der 27 EU/EFTA-Staaten, Personen aus Drittstaaten sowie solche aus Kroatien speziell zu beachten. Gleichzeitig müssen dabei auch die sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen genau analysiert werden, um die ausländischen und inländischen Sozialversicherungen dieser Arbeitskräfte optimal aufeinander abzustimmen.
In diesem Kompaktseminar werden Ihnen die Praxis und die Bestimmungen im Bereich Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen von ausländischen Personen durch die beiden kompetenten Referenten auf verständliche Art und Weise vermittelt.
Zielpublikum
Treuhänder, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Steuerverwaltungen und den Sozialversicherungen, Personalverantwortliche und Mitarbeiter des Personalwesens, Verantwortliche und Mitarbeiter aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Juristen und Unternehmensberater.
Themenschwerpunkte
- Arten von Aufenthaltsbewilligungen
- Anlaufstellen für die Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen.
Welche kantonale Stelle ist für welche Bewilligung zuständig?
Wann ist der Bund involviert? - Welches sind die konkreten Zulassungsvoraussetzungen, damit Personen aus Drittstaaten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten?
- Was ist unter dem lnländervorrang zu verstehen und welche Relevanz hat dies für die Personalrekrutierung aus dem Ausland?
- Was ist aufgrund der ab 1. Juli 2018 geltenden Stellenmeldepflicht vorzukehren und zu beachten?
- Was ist in Bezug auf die Sozialversicherungen für Arbeitskräfte aus dem Ausland zu beachten?
- Welche Vorschriften gelten für die Sozialversicherungen bei Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden, die auch noch im Ausland erwerbstätig sind?
- Wie werden grenzüberschreitende Erwerbsverhältnisse in den Sozialversicherungen administrativ behandelt?
- Welches sind die relevanten sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Grenzgänger?
Download
Buchen Sie online das Seminar „Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen für ausländische Personen“:
Datum | Verfügbare Plätze | Preis | Anmeldung |
---|