Neumühlequai 42
8006 Zürich
Straflose Selbstanzeige, AIA und Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Steuerhinterziehung
Dieses Seminar wird im klassischen Format vor Ort durchgeführt.
Datum & Uhrzeit
Dienstag, 16. Juni 2020
18:15 bis 20:45 Uhr
Referent
Hubertus Derungs
ic. iur.
Teamleiter der Dienstabteilung
Spezialdienste
Kantonales Steueramt Zürich
Seminar-Gebühr
CHF 340,00 inkl. MWST, Seminardokumentation, Pausenerfrischung und mit kleinem Verwöhnbuffet
Unsere Fachseminare von EXPERTsuisse sowie von TREUHAND SUISSE als Weiterbildung anerkannt.
Inhalte und Zielsetzung des Seminars
Seit die Schweiz aufgrund des automatischen Informationsaustausches Daten ausländischer Finanzinstitute aus AIA-Partnerstaaten erhält, konnten die kantonalen Steuerbehörden erste Erfahrungen sammeln, wie diese Informationen im Zusammenhang mit straflosen Selbstanzeigen zu würdigen sind.
Spannende Neuerungen erwarten Sie zudem bezüglich Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Aufgrund des revidierten Art. 23 VStG erhält die Unterscheidung zwischen „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ eine erhöhte Bedeutung.
Unser kompetenter Referent wird Ihnen anhand von Fallbeispielen die aktuelle Besteuerungspraxis im Kanton Zürich in Bezug auf Daten aus dem AIA und die Rückerstattung der Verrechnungssteuer darlegen.
Nutzen Sie dieses Seminar, um Ihre Kenntnisse zu aktualisieren und die aktuelle Praxis in Ihre Beratungstätigkeit einfliessen zu lassen.
Zielpublikum
Treuhänder, Steuerberater, Juristen, Wirtschaftsprüfer, Verantwortliche und Mitarbeiter aus Steuerverwaltungen, den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, der Unternehmensberatung, Banken und Versicherungen.
Themenschwerpunkte
- Erste Erfahrungen mit Daten aus dem automatischen Informationsaustausch – was bedeutet dies für die straflose Selbstanzeige?
- Wann können Nachsteuern eingefordert werden und wann nicht?
- Wann haben Erben Anspruch auf die vereinfachte Nachbesteuerung, wann nicht?
- Wann liegt eine versuchte, wann eine vollendete Steuerhinterziehung vor?
- Steuerhinterziehung versus Steuerbetrug – wo liegen die Unterschiede?
- Wann bleibt ein Steuerpflichtiger, wann ein Vertreter bei einer Selbstanzeige straflos und wann nicht?
- Wann verwirkt das Recht der Nachbesteuerung, wann verjährt die Strafverfolgung?
- Rückerstattung der Verrechnungssteuer: In welchen Fällen wird die Verrechnungssteuerrückerstattung gewährt und in welchen nicht?
- Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ in Bezug auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer und die pauschale Steueranrechnung?
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Dieses Seminar wird im klassischen Format vor Ort durchgeführt.
Datum | Verfügbare Plätze | Preis | Anmeldung |
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Seminar "Straflose Selbstanzeige, AIA und Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Steuerhinterziehung" am 16.06.2020 – 18:15 Uhr |
Viele | CHF 340.00 excl. MWST |