Neumühlequai 42
8006 Zürich
Rechnungslegungsrecht nach OR:
Gruppenbewertung? Anhang? – Was ist möglich, was ist nötig?
Datum & Uhrzeit
Mittwoch, 22. November 2017
09:00 bis 12:00 Uhr
Referenten
Evelyn Teitler-Feinberg
Dr. oec. publ. Inhaberin von Teitler Consulting, Accounting+ Communication;
Beratung in OR und Swiss GAAP FER; Fachautorin;
Referentin für Rechnungslegung in versch. Institutionen; Mitherausgeberin der IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
Seminar-Gebühr
CHF 340,00 inkl. MWST.,
Seminardokumentation, Pausenerfrischung und kleines Verwöhnbuffet
Unsere Fachseminare sind von Cicero zertifiziert und werden von EXPERTsuisse sowie von TREUHAND SUISSE als Weiterbildung anerkannt.
Seminarübersicht
Das aktuelle Rechnungslegungsrecht nach OR ist kein Hobby, sondern Pflicht. Wir zeigen Ihnen, was unter dem aktuellen Rechnungslegungsrecht möglich und was nötig ist in Bezug auf einen kundenorientierten, aber rechtlich korrekten Abschluss.
Im Seminar vom 22. November 2017 werden wir auf Ihre Bedürfnisse bezüglich Ihrer KMU-Kunden eingehen. Wir vermitteln Ihnen rechtlich korrekte Lösungen zu aktuellen und relevanten Fragen unter dem Rechnungslegungsrecht nach OR.
Anhand von praxisnahen Fallbeispielen und bei angeregten Plenums- und Pausengesprächen erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Rechnungslegungsrecht. Das Kompaktseminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen auf den neusten Stand zu bringen.
Zielpublikum
Verantwortliche aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Treuhänder, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Juristen und Unternehmensberater.
Themenschwerpunkte
- Wer unterliegt heute der Buchführungspflicht und was sind die Konsequenzen?
- Der neue Anhang hat mehr Fleisch am Knochen.
Was bedeutet das für den Jahresabschluss Ihrer Kunden? - Gruppenbewertung – wo ist sie noch zulässig?
- Minderheiten können nach dem neuen Recht die Muskeln spielen lassen.
Wie wappnet man sich dagegen? - Was muss bei immateriellen Werten als Vermögenswert bilanziert werden?
- Wie sind Bilanz und Erfolgsrechnung zwingend zu gliedern und was heisst das für die verschiedenen Rechtsformen?
- Wann darf die Buchhaltung in Fremdwährung geführt werden und was spricht dafür oder dagegen?
- Wann liegt eine Wertbeeinträchtigung vor und wie ist diese zu berechnen und zu erfassen?
- Wie viel Ermessensspielraum bieten die Rückstellungen?
- Was bedeutet nach neuem OR «Bewertung zu Anschaffungswerten» und
ist diese immer zulässig? - Wann sind Marktwerte zulässig und wann empfehlenswert?
- Wer muss einen Abschluss für «grössere Unternehmen» und wer einen Konzernabschluss erstellen?
- Wer unterliegt einem Abschluss nach «anerkanntem Standard?»
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