Neumühlequai 42
8006 Zürich
Unterhaltskosten von Liegenschaften aus Sicht des Steueramtes
Datum & Uhrzeit
Mittwoch, 7. November 2018
18:15 bis 20:45 Uhr
Referenten
Thomas Schenkel
lic. oec. HSG Chef-Stv. Division Süd
Kantonales Steueramt Zürich
Patrick Meier
eidg. dipl. Treuhänder
Chef-Stv. DA Quellensteuer
Kantonales Steueramt Zürich
Seminar-Gebühr
CHF 340,00 inkl. MWST.,
Seminardokumentation, Pausenerfrischung und kleines Verwöhnbuffet
Unsere Fachseminare sind von Cicero zertifiziert und werden von EXPERTsuisse sowie von TREUHAND SUISSE als Weiterbildung anerkannt.
Seminarübersicht
Die Unterhaltskosten der Liegenschaften bilden für Besitzer von Stockwerkeigentum, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern eine gewichtige Budgetposition. Unter den steuerlich abzugsfähigen Positionen nehmen die Unterhaltskosten von Liegenschaften deshalb eine substanzielle Stellung ein. Dabei stellt sich u. a. immer wieder folgende Frage: Welche Kosten kann ich in Abzug bringen?
Nicht nur Steuerpflichtige sondern auch Berater sind in vielen Fällen nicht sicher, wo die Abgrenzung zwischen den abzugsberechtigten werthaltenden und den nicht abzugsberechtigten wertvermehrenden Kosten liegt. Diese Unsicherheit kann bei Aufrechnungen zu unangenehmen Situationen bei Steuerpflichtigen und Treuhändern führen.
Dieser Kurs zeigt anhand von praktischen Beispielen auf, nach welchen Kriterien das Steueramt entscheidet, welche Liegenschaftsunterhaltskosten abzugsfähig sind und wo die Grenzen zwischen Abziehbarkeit und Nichtabzugsfähigkeit liegen.
Zielpublikum
Treuhänder, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Verantwortliche aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Juristen und Unternehmensberater, Mitarbeiter von Steuerverwaltungen und all jene Personen, die sich im Berufsalltag mit Liegenschaften befassen.
Themenschwerpunkte
- Unterhalts- und Verwaltungskosten
- Abgrenzung zu den Erstellungskosten
- Betriebskosten
- Auslagen für Energie- und Umweltschutzmassnahmen
- Wintergarten und Balkonverglasung
- Lärmschutzmassnahmen
- Gartenunterhalt
- Unterhaltskosten von Schwimmbädern
- Denkmal pflegerische Arbeiten
- Wie berechnen sich die Pauschalabzüge
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